Das Internet und die darin befindlichen Webseiten von Städten, Gemeinden, öffentlichen und sozialen Einrichtungen sowie Privatunternehmen werden jedes Jahr wichtiger. Ein Großteil der Menschen in Deutschland beschafft sich Informationen zu Formularen, Anträgen und allgemeinen Informationen online oder nutzt eine online Terminvergabe.

Europa macht Druck
Da viele Internetseiten heute noch bezüglich der Barrierefreiheit viele Mängel aufweisen, macht die Europäische Union mit der EU-Richtlinie 2016/2102 Druck und setzt für die Umsetzung eine Frist zum 23.09.2020.
Für die nationale Umsetzung sind dabei vor allem zwei Richtlinien von Bedeutung:
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1)
Die BITV 2.0 entspricht der Umsetzung der EU-Richtlinie und existiert seit 2002, wird aber fortlaufend aktualisiert, um dem aktuellen Stand der Technik gerecht zu werden. Die WCAG 2.1 ist ein internationaler Webstandard des World Wide Web Consortium (W3C). Bei der Umsetzung von BITV 2.0 wurde auf Prinzipien zu Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der WCAG 2.0 zurückgegriffen.
Barrierefreie Umsetzung
Bei der Umsetzung gilt es viele Aspekte zu beachten. Neben Schriftgröße und Kontrast gilt es auch einen logischen Textaufbau, eine Variante für Rot-Grün Schwäche und eine “leichte Sprachvariante” zur Verfügung zu stellen.
Damit die barrierefreie Umsetzung problemlos verläuft, unterstützen wir hierbei gerne. Neben der kostenfreien Erstberatung bieten wir
- Konzept
- Programmierung
- Design
- Schulung
- Seminare
zu diesem Themengebiet an.
Durch dieses Gesamtpaket gewährleisten wir, dass die barrierefreie Internetseite lange ihren Nutzen erfüllt.
